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Vermarktungsnormen für Eier · Vermarktungsnormen für Eier

§ 3 Vermarktungsnormen für EierWerbung

En vigueurTexte officiel

In öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, darf für Eier nicht ohne Angabe der Güte- und Gewichtsklassen geworben werden, sofern dabei Preise angegeben werden, die sich unmittelbar auf eine Gewichtseinheit beziehen.