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BHV 2013 · Bundeshaushaltsverordnung 2013

§ 54 BHV 2013Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen (§ 91 Abs. 5 und 6 BHG 2013) (Paragraph 91, Absatz 5 und 6 BHG 2013)

2. Abschnitt Ansatz- und Bewertungsregeln in der Verrechnung

En vigueurTexte officiel

(1) Die unterjährige Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen hat automationsunterstützt durch die Applikation Personalverrechnung (§ 98 BHG 2013) zu erfolgen.

(2) Es sind für die Dotierung und Auflösung monatlich vereinfacht berechnete Beträge zu verrechnen und sodann in den Abschlussrechnungen anzupassen. Die vereinfacht berechneten Beträge ergeben sich aus einem Zwölftel der veranschlagten Dotierung und Auflösung dieser Rückstellungen.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2013-01-01