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Auskunftsaustausch in Steuersachen (Ando · Auskunftsaustausch in Steuersachen (Andorra)

§ 2 Auskunftsaustausch in Steuersachen (AndoZuständigkeit

Artikel 2

En vigueurTexte officiel

Die ersuchte Vertragspartei ist nicht zur Erteilung von Auskünften verpflichtet, die ihren Behörden nicht vorliegen und sich auch nicht im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in ihrem Hoheitsbereich befinden.