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Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über · Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz (Bund – Länder)

§ 13 Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG überGeltungsdauer, Kündigung

Artikel 13

En vigueurTexte officiel

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen. Die Kündigung wird sechs Monate nach Ablauf des Tages, an dem sie beim Bundeskanzleramt einlangt, wirksam. Die Vereinbarung bleibt für die übrigen Vertragsparteien weiter in Kraft.