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GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011

§ 21 GWG 2011Verwaltung der Transportkapazitäten im Verteilergebiet

2. Abschnitt Verteilergebiete und Verteilergebietsmanager

En vigueurTexte officiel

Die Kapazitäten der Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 sowie die an den Ausspeisepunkten der Fernleitungsnetze zu den Verteilernetzen im Marktgebiet gebuchten Kapazitäten werden vom Verteilergebietsmanager in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern verwaltet. Das Eigentum an den Leitungsanlagen sowie der Betrieb der Leitungsanlagen bleiben unberührt. Die Netzbetreiber haben auf Anweisung des Verteilergebietsmanagers die für den Netzzugang erforderlichen Daten bereitzustellen.