VBV 2011 · Versandbehälterverordnung 2011
§ 12 VBV 2011Wärmeschutzeinrichtungen und Betrieb von Flaschenbündeln
(1) Der Betrieb von Flaschenbündeln hat entsprechend der Z 4 der ÖNORM M 7396 zu erfolgen.
(2) Geräte gemäß § 1 Abs. 1 Z 1, und 2 ohne Wärmeschutzeinrichtungen sind während der Lagerung und der Benützung vor unzulässiger Erwärmung über 50 °C zu schützen.