IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 13 IG-L-MKV 2012Festlegung des Beurteilungszeitraumes
1. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Reduzierung der Exposition
Der Beurteilungszeitraum für die in den Anlagen 1, 2 und 5 IG-L angeführten Schadstoffe ist das Kalenderjahr.