AT · ZASS-AV
ZASS-Ausbildungsverordnung
Sommaire
- § 0
- 1. Hauptstück
- § 1 Regelungsinhalt
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 2 Duale Ausbildung
- 2. Abschnitt Rahmenbedingungen für die Ausbildung
- § 3 Leitung
- § 4 Lehr- und Fachkräfte
- § 5 Ausbildungsverantwortliche/r
- § 6 Prüfungskommission
- § 7 Teilnahmeverpflichtung
- § 8 Lehrgangsordnung
- § 9 Aufnahme
- § 10 Anrechnung – Theoretische Ausbildung
- § 11 Anrechnung – Praktische Ausbildung
- § 12 Ausschluss und automatisches Ausscheiden
- 3. Abschnitt Qualitätssicherung der Ausbildung
- § 13 Qualifikationsprofil – Curriculum
- § 14 Ausbildungsgrundsätze
- § 15 Dokumentation der praktischen Ausbildung
- 4. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung
- § 16 Allgemeines
- § 17 Leistungsbeurteilung
- § 18 Negative Leistungsbeurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten
- § 19 Zulassungsvoraussetzungen zur kommissionellen Abschlussprüfung
- § 20 Kommissionelle Abschlussprüfung
- § 21 Vorbereitung der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 22 Durchführung der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 23 Leistungsbeurteilung im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 24 Zusätzliche Teilprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 25 Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit
- § 26 Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeiten
- § 27 Wiederholen der Ausbildung
- § 28 Abschlussprüfungsprotokoll
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 29 Berufsbegleitende Weiterbildung
- 2. Abschnitt Qualitätssicherung der Weiterbildung
- § 30 Qualifikationsprofil – Curriculum – Teilnahme
- § 31 Dokumentation des praktischen Teils der Weiterbildung
- 3. Abschnitt Rahmenbedingungen für die Weiterbildung
- § 32 Leitung
- § 33 Lehr- und Fachkräfte
- § 34 Prüfungskommission
- § 35 Aufnahme
- § 36 Ausschluss und automatisches Ausscheiden
- 4. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
- § 37
- 1. Abschnitt EWR-Berufszulassung
- § 38 Berufszulassungsverfahren
- § 39 Anpassungslehrgang
- § 40 Eignungsprüfung
- § 41 Wiederholen des Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung
- 2. Abschnitt Nostrifikation
- § 42 Nostrifikationsverfahren
- § 43 Ergänzungsausbildung
- § 44 Wiederholen einer Ergänzungsprüfung und Abbruch der Ergänzungsausbildung
- 5. Hauptstück Ausbildungsbestätigungen und Zeugnisse
- § 45 Bestätigung über die Ausbildung oder Weiterbildung
- § 46 Zeugnis über die Ausbildung oder Weiterbildung
- § 47 Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung
- § 48 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung
- 6. Hauptstück
- § 49 Inkrafttreten