Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplo · Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen

§ 2 Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplo

En vigueurTexte officiel

Artikel 2

Die Dauer der Gültigkeit des Diplomaten- und Dienstpasses von Staatsangehörigen der Republik Österreich und des Diplomaten-, Spezial- und Dienstpasses von Staatsangehörigen der Arabischen Republik Ägypten soll am Tag der Einreise in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei mindestens 6 (sechs) Monate betragen.