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Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Ob · Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse

§ 16 Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler ObVeröffentlichung und Auflage

5. Abschnitt Schlussbestimmungen

En vigueurTexte officiel

(1) Der der Anerkennung zu Grunde liegende Rahmenplan und der Umweltbericht sowie eine Zusammenfassung betreffend die Einbeziehung von Umwelterwägungen und andere bezughabende Dokumente werden unter http://wisa.bmlfuw.gv.at veröffentlicht. Der Rahmenplan liegt beim Wasserwirtschaftlichen Planungsorgan des Landes Tirol zur Einsichtnahme auf.