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Grundausbildungsverordnung des Bundesmin · Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Familien und Jugend

§ 2 Grundausbildungsverordnung des BundesminZiele der Grundausbildung

En vigueurTexte officiel

(1) Das Bundesministerium für Familien und Jugend bekennt sich zu einer zukunftsorientierten und individuell abgestimmten Ausbildung seiner Mitarbeiter/innen nach den neuesten Erkenntnissen.

(2)Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind

1. die Vermittlung jener Kenntnisse, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der Aufgaben auf dem Arbeitsplatz, den die/der Bedienstete innehat oder anstrebt, erforderlich sind,

2. die Bediensteten mit den Besonderheiten des Dienstes im Ressortbereich des Bundesministeriums für Familien und Jugend umfassend vertraut zu machen und

3. weitreichende Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.