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Land- und Baumaschinentechnik-Ausbildung · Land- und Baumaschinentechnik-Ausbildungsordnung

§ 7 Land- und Baumaschinentechnik-AusbildungAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Längen-, Flächen-, Volums- und Winkelberechnungen,

2. Berechnungen zur Physik (wie Kraft, Arbeit, Leistung, Wärme),

3. Berechnungen zur Fertigungstechnik (wie Schnittgeschwindigkeit, Maschinenleistung, Dreh-zahl),

4. Berechnungen zum Antrieb (wie Zahnradberechnung, Keilriemenberechnung).

(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.