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Milchtechnologie-Ausbildungsordnung · Milchtechnologie-Ausbildungsordnung

§ 8 Milchtechnologie-AusbildungsordnungAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Volums- und Masseberechnungen,

2. Mischungs- und Ausbeuteberechnungen,

3. einfache betriebswirtschaftliche Berechnungen,

4. einfache physikalisch-technische Berechnungen.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Tabellen und Formeln ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.