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Vergabe von Studienabschluss-Stipendien · Vergabe von Studienabschluss-Stipendien

§ 8 Vergabe von Studienabschluss-StipendienMeldepflichten

En vigueurTexte officiel

Studierende haben den Studienabschluss oder einen Studienabbruch sowie die Aufnahme einer Berufstätigkeit der Studienbeihilfenbehörde umgehend zu melden. Der Studienabschluss wird durch ein Zeugnis oder eine Bestätigung über die Ablegung der letzten in den Studienvorschriften vorgesehenen Prüfung nachgewiesen.