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Übereinkommen von Minamata über Quecksil · Übereinkommen von Minamata über Quecksilber

§ 35 Übereinkommen von Minamata über QuecksilVerbindliche Wortlaute

Artikel 35

En vigueurTexte officiel

Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Verwahrer hinterlegt.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

Geschehen zu Kumamoto, Japan, am 10. Oktober 2013.