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Verordnung Schulprogramm für landwirtsch · Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse

§ 3f Verordnung Schulprogramm für landwirtschUmgang mit Einnahmen

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

En vigueurTexte officiel

Während der Umsetzung der Maßnahme erzielte Nettoeinnahmen führen nicht zu einer Kürzung der Förderung, solange die Summe aus Nettoeinnahmen und Förderung die Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigt.