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Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Sommaire
- § 0
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Definition des wirtschaftlichen Eigentümers
- § 2a Definition der Nominee-Vereinbarungen
- § 3 Sorgfaltspflichten der Rechtsträger in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Eigentümer
- § 4 Pflichten der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer
- § 4a Pflichten von Nominees und Nominee-Direktoren
- § 5 Meldung der Daten durch die Rechtsträger
- § 5a Übermittlung der Dokumentation über die Anwendung der Sorgfaltspflichten zur Feststellung und Überprüfung der Identität von wirtschaftlichen Eigentümern (Compliance-Package)
- § 6 Befreiung von der Meldepflicht
- § 7 Führung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer
- § 8 Beauftragung der Bundesrechenzentrum GmbH und der Bundesanstalt Statistik Österreich
- § 9 Einsicht der Verpflichteten in das Register
- § 10 Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses
- § 10a Einschränkung der Einsicht bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen
- § 11 Sorgfaltspflichten der Verpflichteten gegenüber Kunden
- § 12 Behördliche Einsicht in das Register
- § 13 Behördliche Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers und behördlicher Vermerk
- § 14 Behördliche Aufsicht
- § 14a Zusammenarbeit zwischen der Registerbehörde und anderen Behörden im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Durchführung von Sanktionsmaßnahmen
- § 15 Strafbestimmungen
- § 16 Zwangsstrafen
- § 17 Nutzungsentgelte
- § 18 Übergangsvorschriften
- § 19 Inkrafttreten
- § 20 Verweisungen
- § 21 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 22 Vollzugsklausel