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Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zu · Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei

§ 38 Rahmenabkommen über Partnerschaft und ZuVerantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich

ARTIKEL 38

En vigueurTexte officiel

Um die Wirtschaft zu stärken und zu entwickeln, gleichzeitig jedoch der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, einen geeigneten Regulierungsrahmen zu entwickeln, bekennen sich die Vertragsparteien zu den Grundsätzen des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, auf die sich die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene verpflichtet haben, und verpflichten sich ihrerseits zur Einhaltung dieser Grundsätze. Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien unbeschadet der Zuständigkeiten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich verbessern, die Einziehung legitimer Steuern erleichtern und Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der genannten Grundsätze treffen.