Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Zahntechnik-Ausbildungsordnung · Zahntechnik-Ausbildungsordnung

§ 6 Zahntechnik-AusbildungsordnungAnatomie

Theoretische Prüfung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Anatomie des Kauorgans (zB Schädel, Gewebe des Kopfes, Kauapparat, Zähne, Kopfmuskulatur, Drüsen und Mund),

2. Physiologie des Kauorgans (zB Schädel, Gewebe des Kopfes, Kauapparat, Zähne, Kopfmuskulatur, Drüsen und Mund),

3. Pathologie des Kiefers und der Zähne,

4. Statik, Dynamik und Okklusion von Zähnen in Hinblick auf zahntechnische Arbeiten.

(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich vier Aufgaben zu stellen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2019-01-01