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Frauenförderungsplan BMEIA · Frauenförderungsplan BMEIA

§ 15 Frauenförderungsplan BMEIARegelmäßige Erörterung von Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsfragen

2. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen

En vigueurTexte officiel

Die Themen, die im Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele dieses Frauenförderungsplanes relevant sind, werden in den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Treffen der zuständigen personalführenden Stellen mit der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung erörtert.