BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 107 BVergGKonz 2018Aufbewahrungspflichten
2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
Der Auftraggeber hat den Konzessionsvertrag für die Dauer seiner Laufzeit aufzubewahren.