BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 115 BVergGKonz 2018Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt.