BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 191 BVergG 2018Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften
5. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
Der geschätzte Auftragswert einer Innovationspartnerschaft ist der geschätzte Gesamtwert der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten während sämtlicher Phasen der geplanten Innovationspartnerschaft sowie der im Rahmen der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden und in weiterer Folge zu beschaffenden Waren, Dienst- oder Bauleistungen.