BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 372 BVergG 2018Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt.