§ 9 Protokoll von Nagoya über den Zugang zu Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung
Artikel 9
Die Vertragsparteien ermutigen Nutzer und Bereitsteller, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile einzusetzen.