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Section Control-Messstreckenverordnung G · Section Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel II

§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung G

En vigueurTexte officiel

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Wien – folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

1. für die Fahrtrichtung Italien der Abschnitt zwischen km 244,14 und km 246,36 und

2. für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt zwischen km 246,39 und km 244,01.