LV-InfoV2018 · Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018
§ 17 LV-InfoV2018Modellrechnung
6. Abschnitt Besondere Informationspflichten für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
(1) Bei Darstellung der garantierten Leistungen ist die aktuell geltende staatliche Prämie gemäß § 108g Abs. 1 EStG 1988 heranzuziehen. Die staatliche Prämie ist zusätzlich im Rahmen der Modellrechnung gemäß § 135c Abs. 2 VAG 2016 in einer gesonderten Spalte auszuweisen.
(2) Die Darstellung der Rückkaufswerte in der Modellrechnung gemäß § 135c Abs. 2 VAG 2016 hat derart zu erfolgen, dass die Rechtsfolgen des § 108g Abs. 5 EStG 1988 entsprechend berücksichtigt werden.
Renvoie à
- EStG § 108g
- LV-InfoV2018 Art. 135c