Marken-ÜG. 1953 · Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953
§ 5 Marken-ÜG. 1953
III. ABSCHNITT. römisch drei. ABSCHNITT. Abänderung von Rechtsvorschriften.
Im Österreichischen Patentamt wird ein Markenregister angelegt.
Marken-ÜG. 1953 · Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953
III. ABSCHNITT. römisch drei. ABSCHNITT. Abänderung von Rechtsvorschriften.
Im Österreichischen Patentamt wird ein Markenregister angelegt.