Soziale Sicherheit (Albanien) · Soziale Sicherheit (Albanien)
§ 19 Soziale Sicherheit (Albanien)Berechnung der albanischen Teilleistung
Artikel 19
Besteht nach den albanischen Rechtsvorschriften nur unter Zusammenrechnung der Versicherungszeiten nach Artikel 15 des Abkommens ein Leistungsanspruch, so ist die Leistung unter Zugrundelegung der nach den albanischen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten zu berechnen.