Patent-ÜG. 1950 · Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950
§ 24 Patent-ÜG. 1950
V. Verfahrensbestimmungen. römisch fünf. Verfahrensbestimmungen.
Es werden vorläufige Patentregister-Einlagen angelegt. In diese sind die Eintragungen und Anmerkungen, welche dieses Gesetz vorsieht, einzutragen.