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Rahmenübereinkommen der Vereinten Nation · Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands

§ 11 Rahmenübereinkommen der Vereinten NationInkrafttreten

ARTIKEL 11

En vigueurTexte officiel

Diese Vereinbarung tritt am neunzigsten Tag nach dem Tag in Kraft, zu dem alle Vertragsparteien ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben.

Geschehen zu Brüssel am ersten April zweitausendfünfzehn.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.