Auflassung einer Notarstelle in Wien · Auflassung einer Notarstelle in Wien
§ 0 Auflassung einer Notarstelle in Wien
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 21. April 1965, betreffend Auflassung einer Notarstelle in Wien
StF: BGBl. Nr. 106/1965
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
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- Auflassung einer Notarstelle in Wien Art. 9