PEV 2019 · Post-Erhebungs-Verordnung
§ 6 PEV 2019Erhebungsunterlagen
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit und sorgt für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen.