ZTG 2019 · Ziviltechnikergesetz 2019
§ 59 ZTG 2019Organe
3. Abschnitt Bundeskammer der Ziviltechniker
Organe der Bundeskammer der Ziviltechniker sind:
1. der Präsident,
2. das Präsidium,
3. der Vorstand,
4. der Kammertag,
5. die Bundessektionen,
6. die Bundesfachgruppen, sofern sie vom Vorstand eingerichtet wurden,
7. der Rat der außerordentlichen Mitglieder, sofern dessen Delegierte unmittelbar gewählt wurden, und
8. die Rechnungsprüfer.