Standesregeln für Versicherungsvermittlu · Standesregeln für Versicherungsvermittlung
§ 11 Standesregeln für VersicherungsvermittluSprachliche Gleichbehandlung
Zusätzliche Anforderungen im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.