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Hochbau-Ausbildungsordnung · Hochbau-Ausbildungsordnung

§ 9 Hochbau-AusbildungsordnungBauzeichnen

Theoretische Prüfung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Prüfung hat folgende Aufgaben zu umfassen:

1. Bearbeiten einer CAD-Zeichnung oder Anfertigen einer Skizze eines einfachen Bauteiles,

2. Darstellung eines Ausführungsdetails in der Form einer Handskizze.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 40 Minuten durchgeführt werden kann.

(3) Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.