FAV 2019 · Feuerungsanlagen-Verordnung 2019
§ 6 FAV 2019Genehmigungsunterlagen
Die Unterlagen, die nach der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2018 , dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage oder einer Änderung der Betriebsanlage anzuschließen sind, müssen insbesondere die in der Anlage 1 genannten Angaben enthalten.