Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Festsetzung der Beträge und Aufteilungss · Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung

§ 3 Festsetzung der Beträge und AufteilungssAnrechnung der Beihilfe nach § 1a GSBG Anrechnung der Beihilfe nach Paragraph eins a, GSBG

En vigueurTexte officiel

Die Hälfte der nach § 1a des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes, BGBl. I Nr. 746/1996 , an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen zugewiesenen Beihilfe ist für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung nach §§ 447f Abs. 10 ASVG zu widmen, wobei eine Belastung der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Rechenkreis der Versicherten nach dem BSVG um 15 Millionen Euro und gleichzeitig eine Entlastung der Österreichischen Gesundheitskasse um diese Summe zu erfolgen hat.