GMMO-VO 2020 · Gas-Marktmodell-Verordnung 2020
§ 31 GMMO-VO 2020Einkürzung von nicht marktbasiert beherrschbaren Unausgeglichenheiten
4. Abschnitt Physikalische Bilanzierung
Tritt mit Beginn des Gastages 1.10.2022, 6 Uhr, in Kraft (vgl. § 47 Abs. 1).
Sind die Maßnahmen gemäß § 28 nicht ausreichend, um die Netzstabilität aufrechtzuerhalten, kann der MVGM eine Änderung der Mengenanmeldung jener Bilanzgruppen erwirken, die mit
1. ihren vorläufigen Tagesunausgeglichenheiten gemäß § 33 Abs. 2 und
2. der mithilfe der Großabnehmerfahrpläne gemäß § 32 Abs. 3 Z 5 absehbaren Entwicklung der Tagesunausgeglichenheiten,
die Netzstabilität gefährden.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2023-10-01