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Abkommen über eine verstärkte Partnersch · Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

§ 96 Abkommen über eine verstärkte PartnerschPflanzensorten

ARTIKEL 96

En vigueurTexte officiel

Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ("UPOV-Übereinkommen"); die Republik Kasachstan unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um diesem beizutreten.