§ 29 Protokoll zum Madrider Abkommen über dieNichtamtliche Mitteilung über den Schutzablauf
Regel 29
Die Tatsache, dass die in Artikel 7 Absatz 3 des Protokolls genannte nichtamtliche Mitteilung nicht eingegangen ist, stellt keine Entschuldigung für die Nichteinhaltung einer Frist nach Regel 30 dar.