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Protokoll zum Madrider Abkommen über die · Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung

§ 29 Protokoll zum Madrider Abkommen über dieNichtamtliche Mitteilung über den Schutzablauf

Regel 29

En vigueurTexte officiel

Die Tatsache, dass die in Artikel 7 Absatz 3 des Protokolls genannte nichtamtliche Mitteilung nicht eingegangen ist, stellt keine Entschuldigung für die Nichteinhaltung einer Frist nach Regel 30 dar.