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PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde · PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde

§ 1 PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde

En vigueurTexte officiel

Die für Beamtinnen und Beamte der Fernmeldebehörde in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungs- und Funktionsgruppen zugeordnet:

Z

PF

FZ

Verwendung

1. 1

S

Leiter/in einer Abteilung bei der Fernmeldebehörde und Leiter/in des Fernmeldebüros

2. 1

2

Leiter/in der Abteilung Recht und Leiter/in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro

3. 1

3

Referent/in im höheren Dienst bei der Fernmeldebehörde

4. 2

1

Referent/in im höheren Dienst im Fernmeldebüro

5. 2

1b

Qualifizierte/r Referent/in im gehobenen Dienst bei der Fernmeldebehörde

6. 2

2

Leiter/in eines Bereiches in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro

7. 2

2b

Referent/in im gehobenen Dienst in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro, im Bereich Frequenzmanagement in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro und in der Fernmeldebehörde

8. 2

3

stellvertretende/r Leiter/in des Bereiches Süd in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro

9. 2

3b

Referent/in im gehobenen Dienst in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro

10. 3

2

Sachbearbeiter/in im Fernmeldebüro

11. 5

A

Sachbearbeiter/in in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro

12. 5

–

Assistenz/Mithilfe im Fernmeldebüro