PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde · PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde
§ 1 PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde
Die für Beamtinnen und Beamte der Fernmeldebehörde in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungs- und Funktionsgruppen zugeordnet:
Z
PF
FZ
Verwendung
1. 1
S
Leiter/in einer Abteilung bei der Fernmeldebehörde und Leiter/in des Fernmeldebüros
2. 1
2
Leiter/in der Abteilung Recht und Leiter/in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro
3. 1
3
Referent/in im höheren Dienst bei der Fernmeldebehörde
4. 2
1
Referent/in im höheren Dienst im Fernmeldebüro
5. 2
1b
Qualifizierte/r Referent/in im gehobenen Dienst bei der Fernmeldebehörde
6. 2
2
Leiter/in eines Bereiches in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro
7. 2
2b
Referent/in im gehobenen Dienst in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro, im Bereich Frequenzmanagement in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro und in der Fernmeldebehörde
8. 2
3
stellvertretende/r Leiter/in des Bereiches Süd in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro
9. 2
3b
Referent/in im gehobenen Dienst in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro
10. 3
2
Sachbearbeiter/in im Fernmeldebüro
11. 5
A
Sachbearbeiter/in in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro
12. 5
–
Assistenz/Mithilfe im Fernmeldebüro