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Buchbindetechnik und Postpresstechnologi · Buchbindetechnik und Postpresstechnologie-Ausbildungsordnung

§ 7 Buchbindetechnik und PostpresstechnologiTechnologie

Theoretische Prüfung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Roh-, Werk- und Hilfsstoffe,

2. Arbeitsverfahren,

3. Maschinen und Geräte,

4. Binde- und Prägetechniken,

5. Druckverfahren.

(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich vier Aufgaben zu stellen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2021-07-01