§ 0 Zulassung von Ausnahmen von der Wochenen
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden
StF: BGBl. II Nr. 557/2020
Auf Grund des § 12 Abs. 1 Z 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2019 , wird verordnet:
Renvoie à
- Zulassung von Ausnahmen von der Wochenen Art. 12