§ 29 Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der OesterrMeldeperiode
6. Abschnitt Wertpapierdepots Inland
Die Meldung ist monatlich spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu legen. MFIs haben die Meldung monatlich spätestens bis zum 10. Bankwerktag zu legen. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des jeweiligen Monats.