VO Ausfallsbonus · VO Ausfallsbonus
§ 1 VO Ausfallsbonus
Gewährung eines Ausfallsbonus an Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall
Die Gewährung eines Ausfallsbonus durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2024-04-16