§ 6 ASGAufenthaltsrecht
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Personen, die über einen gültigen Lichtbildausweis gemäß § 5 verfügen, haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich.
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Personen, die über einen gültigen Lichtbildausweis gemäß § 5 verfügen, haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich.