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Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021 · Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021

§ 12 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021Verfahren bei Sperren

En vigueurTexte officiel

(1) Die Verbringung von Rindern in den und aus dem Betrieb ist bescheidmäßig mit einstweiliger Anordnung zu untersagen. Die einstweilige Anordnung hat in Schriftform zu ergehen und ist bei Vorortkontrollen durch das Kontrollorgan der AMA sofort auszustellen und zuzustellen.

(2) Die einstweilige Anordnung ist unverzüglich schriftlich aufzuheben oder abzuändern, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung weggefallen sind.