Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

SVKomm-Sitzungsgeldverordnung · SVKomm-Sitzungsgeldverordnung

§ 1 SVKomm-Sitzungsgeldverordnung

En vigueurTexte officiel

Für die Teilnahme an Sitzungen der Sachverständigenkommission gebührt:

1. dem Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 160 Euro;

2. den übrigen Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 140 Euro;

3. einem nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 120 Euro;

4. einem nicht stimmberechtigten Ersatzmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 80 Euro.

Das Sitzungsgeld gebührt für die erste Stunde und jede weitere vollendete Stunde. Für jede weitere angefangene halbe Stunde gebührt es jeweils im halben Ausmaß.