Anwendung der Kronzeugenregelung des Wet · Anwendung der Kronzeugenregelung des Wettbewerbsgesetzes
§ 9 Anwendung der Kronzeugenregelung des WetPersonenbezogene Bezeichnungen
Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung beziehen sich auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise.